Rück­stän­de von Pflanzenschutzmitteln

Das The­ma von Pflan­zen­schutz­mit­teln ist so groß und Viel­fäl­tig wie das The­ma Wein selbst. Wein darf prin­zi­pi­ell mit Rück­stän­den von Pflan­zen­schutz­mit­teln ver­kauft wer­den, es gel­ten jedoch Höchstmengen.

Einen guten Über­blick über das The­ma gibt die­se Sei­te: Pflan­zen­schutz im Wein­bau – dein Some­lier [Zugriff: 05.12.2022].

Ein bei­spiel­haf­ter Bericht der Kon­trol­len aus Nie­der­sach­sen ist hier zu fin­den: Pflan­zen­schutz­mit­tel­rück­stän­de in Rot- und Weiß­wein – LAVES Nie­der­sach­sen [Zugriff: 05.12.2022].