Rest­zu­cker im Wein

Der Rest­zu­cker­ge­halt bestimmt (zusam­men mit der Säu­re) den Geschmack des Weins. Dabei sind die Höchst­wer­te nach Geschmacks­rich­tung gesetz­lich geregelt.

Geschmacks­rich­tungRest­zu­cker
Tro­ckenmax. 4g/l
Aus­nah­me*: Säu­re + 2 bis max. 9g/l Restzucker
Halb­tro­ckenmax. 12g/l
Aus­nah­me*: Säu­re + 10 bis max. 18g/l Restzucker
Lieb­lich> Halb­tro­cken, aber max. 45g/l
Süßab 45g/l

*Die Aus­na­me beschreibt, dass der Rest­zu­cker­ge­halt bis zu einer Maxi­mal­gren­ze höher sein darf, wenn der Gesamt­säu­re­ge­halt einen gewis­sen Wert hat.

Trocken
halbtrocken
Lieblich
Süß

Quel­le [Zugriff: 05.12.2022]