Restzucker im Wein
Der Restzuckergehalt bestimmt (zusammen mit der Säure) den Geschmack des Weins. Dabei sind die Höchstwerte nach Geschmacksrichtung gesetzlich geregelt.
Geschmacksrichtung | Restzucker |
Trocken | max. 4g/l Ausnahme*: Säure + 2 bis max. 9g/l Restzucker |
Halbtrocken | max. 12g/l Ausnahme*: Säure + 10 bis max. 18g/l Restzucker |
Lieblich | > Halbtrocken, aber max. 45g/l |
Süß | ab 45g/l |
*Die Ausname beschreibt, dass der Restzuckergehalt bis zu einer Maximalgrenze höher sein darf, wenn der Gesamtsäuregehalt einen gewissen Wert hat.
Trocken
halbtrocken
Lieblich
Süß
Quelle [Zugriff: 05.12.2022]