Deutsches Bio-Siegel
Das deutsche Bio-Siegel ist eine freiwillige Kennzeichnung und darf nur verwendet werden, wenn das Produkt die Kontrolle des EU‑Bio-Siegel bestanden hat.
Markeninhaber des Bio-Siegels ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Label dürfen folgende Produkte tragen
- Lebende oder unverarbeitete Erzeugnisse aus der Landwirtschaft oder Aquakultur.
- Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und solche aus Aquakultur, die zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind.
Dazu zählen nicht: Erzeugnisse der Jagd, Kosmetika, Arzneimittel und Ergzeugnisse aus Umstellungbetrieben.
Das Siegel darf nur verwendet werden, wenn es der Öko-Kennzeichnungsverordnung entspricht. Verboten sind beispielsweise synthetische Stickstoffdünger oder Pestizide sowie gentechnisch verändertes Saatgut.